USA: Bundesinsolvenzgerichte können nach Cyberangriff bei ihrem Dienstleister keine Mitteilungen mehr versenden

Die US-Bundesjustiz meldet einen Cybersicherheitsvorfall bei BAE Systems, das für sie das Bankruptcy Noticing Center betreibt. Die zugehörigen Websites sind offline, und der Versand von Insolvenzmitteilungen ist landesweit gestoppt. Ob auf Daten zugegriffen wurde, ist bislang nicht bekannt.

Was geschah

Am 15. Oktober 2026 teilte das Administrative Office of the U.S. Courts, die Verwaltung der US-Bundesgerichte, mit, dass die IT-Systeme und Websites des Bankruptcy Noticing Center (BNC) von einem Cybersicherheitsvorfall betroffen sind. Das BNC wird im Auftrag der Bundesjustiz vom Dienstleister BAE Systems betrieben, der den Vorfall untersucht und an der Wiederherstellung arbeitet. Die Folge: Erstellung und Versand von Insolvenzmitteilungen sind gestoppt, also der offiziellen Briefe und E-Mails, die Gläubiger und Schuldner über jeden Verfahrensschritt informieren.

Vier Dienste sind nicht erreichbar: bnc.uscourts.gov, bankruptcynotices.uscourts.gov, notices.uscourts.gov und der National Creditor Registration Service. Da das BNC die Mitteilungen aller Insolvenzgerichte abwickelt, ist das ganze Land betroffen.

Was über den Angriff bekannt ist

Weder die Justiz noch der Dienstleister haben mitgeteilt, wie die Angreifer eingedrungen sind oder ob Daten abgeflossen sind. Laut The Record erklärte BAE Systems, der Vorfall beschränke sich auf das BNC-System und man habe sofort Gegenmaßnahmen ergriffen; die Justiz stimmt sich nach eigenen Angaben mit dem Dienstleister und den betroffenen Gerichten ab. Wir ergänzen diesen Artikel nur auf Grundlage offizieller Mitteilungen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Ausgelagerte Dienste erfassen, von denen gesetzliche Pflichten, Abrechnung oder Kundenzusagen abhängen, samt der Frist, die bei einem Ausfall gilt.
  2. Für jeden ein Notfallverfahren festlegen: manueller Versand, alternativer Kanal, wer entscheidet und wer die Kunden informiert.
  3. Verträge prüfen: Meldefrist bei Vorfällen, Auditrecht, verfügbare Protokolle und Zusagen zur Wiederherstellung.
  4. Vorsicht vor gefälschten Mitteilungen: Während eines Ausfalls imitieren Betrüger oft die fehlenden offiziellen Nachrichten; Zahlungsaufforderungen über einen bekannten Kanal bestätigen lassen.

Unsere Einschätzung

Wer einen Dienst auslagert, lagert nicht die Pflicht aus, die er erfüllt. Ein Unternehmen sollte für jeden kritischen Lieferanten wissen, wie es eine Woche ohne ihn weiterarbeitet, und diesen Plan testen, bevor er gebraucht wird.

Quellen

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